+++Erster Lehrabend und aktuelle Corona Verordnung+++
Unser erster Lehrabend findet am Montag den 19.Juli 2021 in Geislautern statt, mit dem Thema Regeländerungen. Referent ist unser Lehrwart. Der Lehrabend beginnt um 19h00.
Die Schiedsrichter müssen, wie die Spieler auch, einen negativen Corona Test vorweisen (Ausnahme: vollständig geimpft oder genesen). Für die Einhaltung der Verordnungen ist der jeweilige Heimverein zuständig. Da dieser gegenüber den Behörden (Ordnungsämter, Polizei) auch die „Veranstalterhaftung“ hat, ist der Heimverein auch berechtigt, die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Dies heißt, die SR müssen auch Verlangen den negativen Test oder andere Nachweise vorlegen.
Dies bedeutet nicht, dass der SR bei Verstößen gegen die Corona-Verordnungen nicht haftet. D. H. sollte ein Ordnungsamt oder Polizei bei den Spielen kontrollieren, muss der SR ein Bußgeld bezahlen, wenn er keinen Nachweis hat.
Sollte ein SR, sich weigern einen Test zu machen, so darf er nicht pfeifen und der Verein muss ihm das verbieten.
SR, die generell keinen Test machen wollen, dürfen nicht eingesetzt werden.
Ausnahme: SR die Jugendspiele leiten (Spieler alle unter 18) brauchen keinen Test, wenn sie ebenfalls unter 18 sind! SR die älter sind und Jugendspiele leiten, müssen einen negativen Test oder Nachweis vorlegen.
Änderungen der bestehenden Regelungen werden umgehend mitgeteilt.
Bei Rückfragen stehen wir euch jederzeit zur Verfügung.